Beschlagnahmung von Neonazitreff rechtswidrig
Leipzig/Regnitzlosau. Die Beschlagnahmung einer für Neonazitreffen genutzten Immobilie durch den Freistaat Bayern im Jahr 2014 war nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts rechtswidrig. Das entschied das Gericht in Leipzig am Mittwoch. Es bestätigte damit ein vorheriges Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs. In dem Gebäude in Regnitzlosau im Landkreis Hof hatte das »Freie Netz Süd« seinen Sitz. Bayern hatte die Vereinigung 2014 verboten und dabei auch das Anwesen beschlagnahmt. Das Grundstück gehörte der Mutter eines der führenden Mitglieder des Vereins. Die Frau klagte gegen die Enteignung und machte mit Erfolg geltend, von den Aktivitäten ihres Sohnes nichts gewusst zu haben. (dpa/jW)
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