Aus: Ausgabe vom 03.06.2023, Seite 2 / Inland
Karlsruhe verhandelt über NPD-Finanzierung
Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht wird am 4. und 5. Juli über einen Antrag zum Ausschluss der neonazistischen NPD von der staatlichen Parteienfinanzierung verhandeln. Den Antrag hatten der Bundestag, der Bundesrat und die Bundesregierung gestellt. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, ist das Verfahren das erste dieser Art. Die Möglichkeit, einer Partei wegen »verfassungsfeindlicher Aktivitäten« den Geldhahn zuzudrehen, wurde 2017 neu geschaffen. Gegenstand werde auch sein, ob es sich bei der Neuregelung um verfassungswidriges Verfassungsrecht handelt, informierte das Gericht. Die NPD erhielt 2018 laut Bundestagsverwaltung staatliche Mittel in Höhe von 878.325 Euro. (dpa/jW)
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