Aus Leserbriefen an die Redaktion
»Faust auf den Tisch«
Zu jW vom 1.6.: »Recht auf Ausstand«
Orhan Akmans Artikel illustriert eindrucksvoll, dass das bürgerliche Streikrecht vorwiegend dem Schutz der Ausbeuter und nicht dem der Ausgebeuteten zu dienen hat. Der Ausgebeutete hat im Kern lediglich das Recht, nach entsprechenden Auflagen um einige Verbesserungen flehen zu dürfen. Das gilt als Recht u...
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