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Aus: Ausgabe vom 14.06.2023, Seite 4 / Inland

Erzbistum muss Schmerzensgeld zahlen

Köln. Das Erzbistum Köln soll einem Urteil zufolge 300.000 Euro Schmerzensgeld an einen Betroffenen sexualisierter Gewalt zahlen. Dies entschied das Kölner Landgericht am Dienstag, wie eine Gerichtssprecherin mitteilte. Der heute 62 Jahre alte Kläger hatte ursprünglich rund 750.000 Euro Schmerzensgeld gefordert. Ihm war laut Klageschrift in den 1970er Jahren in mehr als 300 Fällen von einem katholischen Priester sexualisierte Gewalt angetan worden. Das beklagte Erzbistum stellte die Vorwürfe laut der Sprecherin nicht in Abrede, daher seien sie unbestritten. (AFP/jW)

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