Bayern und CSU klagen gegen Wahlrechtsnovelle
München. Das bayerische Landeskabinett und die Regierungspartei CSU haben jeweils beim Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Wahlrechtsnovelle der Bundesregierung zur Verkleinerung des Bundestags eingereicht. Das erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München. Die Wahlrechtsänderung zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete ab, kann jedoch dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen. Zudem fällt die Klausel weg, mit der eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke einzieht, falls sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. (AFP/jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Inland
-
»Müssen wieder lernen, damit umzugehen«
vom 15.06.2023 -
Leak ums Leck
vom 15.06.2023 -
Bayern zum Vorbild
vom 15.06.2023 -
Weißkittelausstand
vom 15.06.2023 -
Weg mit dem Schmutz
vom 15.06.2023 -
»Man fragt sich, was daran ehrenwert sein soll«
vom 15.06.2023