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Aus: Ausgabe vom 15.06.2023, Seite 2 / Inland

Bayern und CSU klagen gegen Wahlrechtsnovelle

München. Das bayerische Landeskabinett und die Regierungspartei CSU haben jeweils beim Bundesverfassungsgericht Klagen gegen die Wahlrechtsnovelle der Bundesregierung zur Verkleinerung des Bundestags eingereicht. Das erklärte Innenminister Joachim Herrmann (CSU) am Mittwoch in München. Die Wahlrechtsänderung zielt auf eine Verkleinerung des Bundestags von derzeit 736 auf 630 Abgeordnete ab, kann jedoch dazu führen, dass nicht alle Wahlkreisgewinner ins Parlament einziehen. Zudem fällt die Klausel weg, mit der eine Partei mit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen in Fraktionsstärke einzieht, falls sie mindestens drei Direktmandate gewinnt. (AFP/jW)

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