Ermittlungen gegen Radio Dreyeckland
Stuttgart. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat das Oberlandesgericht in Stuttgart das von der Anklagebehörde forcierte Verfahren gegen einen Redakteur des Freiburger Senders Radio Dreyeckland in zweiter Instanz zugelassen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, wird dem Mann Unterstützung des verbotenen Medienportals »linksunten.indymedia« vorgeworfen. Er hatte seinen Artikel auf der Homepage des Radiosenders mit der als Archivseite abrufbaren Internetseite des verbotenen Portals verlinkt. Die Staatsanwaltschaft argumentierte, der Journalist habe »linksunten.indymedia« mit dem in seinem Artikel zu sehenden »Werbeappell« willentlich unterstützt. Dieser sei »mit überwiegender Wahrscheinlichkeit« nicht von der Pressefreiheit gedeckt. (AFP/jW)
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