Unverhältnismäßiger Eingriff
Urteil: Versammlungsverbot per Coronaschutzverordnung von 2020 war grundrechtswidrig
Marc BebenrothSo wichtig die Feststellung sein mag, sie wird wohl folgenlos bleiben: Das pauschale Verbot jeglicher Versammlungen in Sachsen auf Grundlage der Coronaschutzverordnung vom 17. April 2020 war unverhältnismäßig und damit rechtswidrig. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Mittwoch entschieden. Die Versammlungsfreiheit gehöre zu den grundlegenden Rechten des Grundgesetzes, betonte das Gericht. Der Freistaat hatte demnach selbst den Rückgang der Infektions...
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