Lübcke-Mord: Teilfreispruch rechtskräftig
Karlsruhe. Der Prozess um den Erwerb der Tatwaffe durch den späteren Mörder des CDU-Politikers Walter Lübcke, Stephan Ernst, wird nicht neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) verwarf am Mittwoch die Revision der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf gegen den Teilfreispruch eines Bekannten des Neonazis., Elmar J., dem in Paderborn der Prozess gemacht worden war. Ernst hatte zuvor angegeben, dass J. ihm die Tatwaffe verkauft habe. Das Landgericht Paderborn sah das aber nicht als erwiesen an und verurteilte J. nur wegen des unerlaubten Besitzes von Munition zu einer Geldstrafe. Dagegen wandte sich die Generalstaatsanwaltschaft an den BGH. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hatte Ernst zu lebenslanger Haft verurteilt für den Mord an dem damaligen hessischen Regierungspräsidenten Lübcke im Juni 2019 aus »rechtsextremistischen Motiven«. (AFP/jW)
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