Frage nicht geregelt
Wissenschaftliche Dienste des Bundestages legen Ausarbeitung zum Status der NATO-Länder als Konfliktpartei im Ukraine-Krieg vor
Marc BebenrothMan möchte meinen, das wäre klar geregelt: Die Unterstützung der Ukraine durch die NATO-Staaten mit Kriegsgerät, Ausrüstung, Geld und Training auf deren Gebiet macht diese nicht automatisch zur Konfliktpartei, sondern müsse nach unterschiedlichen Kriterien beurteilt werden. Das geht aus einer aktuellen Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages zur Frage »Wann wird ein Staat zur Konfliktpartei?« hervor. Die rechtliche Aufgabe bestehe demnach darin, ...
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