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Aus: Ausgabe vom 12.07.2023, Seite 15 / Antifaschismus

Umbenennung von Mohrenstraße rechtens

Berlin. Die Umbenennung einer Straße im Berliner Bezirk Mitte von »Mohrenstraße« in »Anton-Wilhelm-Amo-Straße« ist rechtlich zulässig. Das hat das Verwaltungsgericht am Donnerstag entschieden und damit eine Musterklage des Historikers und Journalisten Götz Aly, der als Anwohner klagte, zurückgewiesen. Es handele sich um eine formale Entscheidung, betonte Richter Wilfried Peters. Die Umbenennung als »Verwaltungsakt« sei von der dafür zuständigen Behörde beschlossen worden und sei nicht »willkürlich und fehlerhaft« erfolgt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Berufung wurde nicht zugelassen. SPD, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen hatten im Bezirk die Umbenennung 2021 beschlossen, weil der bisherige Straßenname rassistisch und kolonialistisch sei. Der künftige Name geht zurück auf einen aus dem heutigen Ghana stammenden Gelehrten des 18. Jahrhunderts. (dpa/jW)

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