Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
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Aus: Ausgabe vom 18.07.2023, Seite 11 / Feuilleton
Urbanismus

Ausgesessen

Einfach so herumstehen, -sitzen oder gar -liegen ist im Zentrum der westfranzösischen Stadt Angoulême jetzt unter Strafe verboten – zumindest dann, wenn dadurch andere behindert werden. »Verboten ist jede missbräuchliche und lang andauernde Besetzung von Straßen und anderen öffentlichen Räumen«, heißt es in einem Erlass, der insbesondere alkoholisierte und lärmende Gruppen aus der Innenstadt fernhalten soll, wie der Sender France Info am Montag berichtete. Unterbunden werden soll so »störendes, provozierendes oder behinderndes Verhalten«. Untersagt wird demnach das Sitzen oder Liegen, wenn es den Fußgängerverkehr behindert sowie das Stehen vor allem in Gruppen, wenn der Durchgang und Personenverkehr beeinträchtigt wird. Bei einem Verstoß gegen den Erlass droht ein Bußgeld von 35 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 150 Euro. Als Maßnahme gegen Bettler will der städtische Beigeordnete Philippe Pousset das Verbot nicht verstanden wissen, wie er der Zeitung Le Parisien sagte. »Jemand, der bettelt, ohne den öffentlichen Raum zu behindern, stellt kein Problem dar. Eine Person, die mitten in einer Fußgängerzone liegt, schon.« (dpa/jW)

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