Polizei kann Bewerber wegen Chats ablehnen
Berlin. Bewerberinnen und Bewerber für den Polizeidienst dürfen abgelehnt werden, falls sie »verfassungsfeindliche Symbole in privaten Chatnachrichten« empfangen oder versendet haben. Dies hat das Berliner Verwaltungsgericht entschieden, wie Zeit online am Dienstag vergangener Woche berichtete. Aus dem Weiterleiten von rassistischen und den Holocaust verharmlosenden Bildern könne laut Gericht demnach noch keine »rechtsradikale Überzeugung« abgeleitet werden. Für die Ablehnung sei jedoch bereits das »unreflektierte, aber bewusste Versenden« der Bilder mit menschenverachtenden und antisemitischen Bezügen ausreichend. (jW)
links & bündig gegen rechte Bünde
Jetzt den kostenlosen jW-Newsletter abonnieren – täglich das Beste aus der Tageszeitung junge Welt, direkt in Ihr Postfach. Ihre E-Mail-Adresse wird natürlich niemals an Dritte weitergegeben.
Mehr aus: Antifaschismus
-
AfD vor Weichenstellung
vom 26.07.2023 -
Antifaschisten feiern Mussolinis Sturz
vom 26.07.2023