Saarlouis: Kein Sitz im U-Ausschuss für AfD
Saarbrücken. Die saarländische AfD-Fraktion ist vor dem Landesverfassungsgericht mit einem Antrag auf einen Sitz im Untersuchungsausschuss zum Fall Yeboah im Saarbrücker Landtag vorerst gescheitert. Die Fraktion darf weiterhin keinen ihrer Abgeordneten als vollberechtigtes Mitglied in das Gremium entsenden, wie der Verfassungsgerichtshof des Saarlands am Freitag mitteilte. Im Juni hatte der Landtag den Ausschuss eingesetzt, um Versäumnisse der saarländischen Behörden bei der Aufklärung des rassistisch motivierten Brandanschlags auf eine Flüchtlingsunterkunft in Saarlouis im September 1991 aufzuklären. Dabei wurde der 27jährige Samuel Yeboah getötet. Der Ausschuss besteht aus fünf Mitgliedern, drei aus der SPD-Fraktion und zwei aus der CDU-Fraktion. Die AfD soll mit einem »ständig beratenden Mitglied« in dem Ausschuss beteiligt werden. (AFP/jW)
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