Upahl: Erneuter Widerspruch gegen Baugenehmigung von Geflüchtetenunterkunft

Schwerin. Das juristische Tauziehen um den Bau der Unterkunft für Geflüchtete in Upahl in Mecklenburg-Vorpommern geht in die nächste Runde. In einer am Mittwoch verbreiteten Mitteilung erklärte die Gemeinde, dass sie die von der Kreisbaubehörde erteilte Baugenehmigung für rechtswidrig erachte und deshalb Widerspruch eingelegt habe. Noch im Laufe der Woche solle beim Verwaltungsgericht in Schwerin »ein Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Widersprüche« gestellt werden, hieß es. Wie ein Gerichtssprecher auf Anfrage sagte, lag ein solcher Antrag am Mittwoch noch nicht vor.
Gegen den geplanten Bau hatte es wochenlangen Widerstand zum Teil mit flüchtlingsfeindlichen Ressentiments geladenen Einwohner der Gemeinde gegeben. Die Bauaufsichtsbehörde des Landkreises hatte Mitte Juli erneut die Baugenehmigung erteilt. Dem vorausgegangen war die Entscheidung des Innen- und Bauministeriums in Schwerin, dass der Bau der Containersiedlung trotz eines vorherigen Einspruchs der Gemeinde weitergehen kann. Statt der zuvor geplanten 400 sollen nun maximal 250 Plätze für Flüchtlinge geschaffen werden. Für Samstag ist erneuter Protest gegen das Containerdorf im 500-Einwohner-Ort Upahl angekündigt. (dpa/jW)
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