Clanfront
SPD und Sippenhaftung
Arnold SchölzelDer schottisch-gälische Begriff »Clan« gehört in die Ethnologie. Er bezeichnet Familienverbände, die von sich behaupten, gemeinsamer Abstammung zu sein, dafür aber meist nur Mythen, also Sagen und Märchen, vorweisen können. Einige Clans haben sich auf die Verehrung desselben Totemtiers, eines Baums oder des Ungeheuers von Loch Ness festgelegt. Im Strafrecht spielt der Begriff spätestens seit der Aufklärung keine Rolle.
Wenn daher die wertegeleiteten SPD-Politiker...
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