Nach 1.-Mai-Demonstration in Haft: Willkür der Staatsanwaltschaft?
jW sprach mit Wolfgang Kaleck, Rechtsanwalt in Berlin und Vorsitzender des Republikanischen Anwältinnen- und Anwältevereins (RAV)
Harald NeuberF: Im Rahmen der Demonstrationen am 1. Mai in Berlin sind 125 Personen festgenommen worden, 36 befinden sich noch immer in Haft. Auf welcher juristischen Grundlage werden sie auch Wochen nach den Zusammenstößen festgehalten?
Untersuchungshaft kann aus verschiedenen Gründen verhängt werden. Verdunklungs- und Wiederholungsgefahr scheidet in den vorliegenden Fällen aber aus. Auch im Fall der Fluchtgefahr stellt sich die Frage, ob die Begründungen der Staatsanwaltsch...
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