Einfach feuern
Bundesarbeitsgericht erleichtert Kündigungen in der Insolvenz. Kein Anspruch auf Wiedereinstellung, wenn sich Situation des Betriebs ändert
Gudrun GieseIm Fall einer Insolvenz kann Beschäftigten leichter gekündigt werden. Das hat das Bundesarbeitsgericht in Erfurt vergangene Woche entschieden. In dem verhandelten Fall ging es um einen schwerbehinderten Beschäftigten aus einem Unternehmen der Stahlindustrie in Nordrhein-Westfalen. Am 1. März 2020 war für den Betrieb, in dem er arbeitete, das Insolvenzverfahren eröffnet worden, wie epd vergangenen Donnerstag berichtete. Der zuständige Insolvenzverwalter konstatierte ...
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