Aus: Ausgabe vom 30.08.2023, Seite 4 / Inland
Haftbefehl wegen Sanktionsverstößen
Berlin. Die Bundesanwaltschaft hat Haftbefehl gegen einen deutsch-russischen Geschäftsmann wegen Verstößen gegen die antirussischen Sanktionen erlassen. »Der Beschuldigte ist dringend verdächtig, mehrfach gewerbsmäßig gegen das Außenwirtschaftsgesetz verstoßen zu haben«, teilte die Anklagebehörde am Dienstag mit. Der Bundesgerichtshof habe am Montag den Haftbefehl verkündet und Untersuchungshaft angeordnet. Der Beschuldigte ist den Angaben zufolge Geschäftsführer zweier von ihm gegründeten Unternehmen für den Handel mit Elektronikbauteilen. Von 2020 bis 2023 soll er an ein Unternehmen in Russland geliefert haben, das mit der Produktion von militärischem Zubehör befasst ist. (Reuters/jW)
Mehr aus: Inland
-
Übergriffige Staatsanwälte
vom 30.08.2023 -
Abenteuerlicher Grund
vom 30.08.2023 -
Ein überflüssiger Gast
vom 30.08.2023 -
»Radioaktives Material falsch deklariert«
vom 30.08.2023 -
Altenpflege aufgehübscht
vom 30.08.2023 -
Bewährte Zusammenarbeit
vom 30.08.2023 -
Kein Gedränge
vom 30.08.2023