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Aus: Ausgabe vom 07.09.2023, Seite 15 / Medien

Kein Schadenersatz nach Datendiebstahl

Hamm. Im Fall massenhaft abgegriffener Nutzerdaten bei Facebook hat das Oberlandesgericht Hamm dem Konzern einen Verstoß gegen Datenschutzvorschriften bescheinigt. Die klagende Nutzerin aber ging leer aus. Sie habe ihren erlittenen Schaden nicht darlegen können, teilte das Gericht am Mittwoch mit. Unbekannte hatten in dem Netzwerk vor Jahren Daten von etwa 500 Millionen Nutzern abgegriffen, darunter Namen und Telefonnummern. Meta habe »naheliegende Maßnahmen zur Verhinderung weiteren unbefugten Datenabgriffs nicht ergriffen«, kritisierten die Richter. Betroffene Nutzer hätten aber nur Anspruch auf Schadenersatz, wenn der Datendiebstahl bei ihnen eine »persönliche bzw. psychologische Beeinträchtigung« zufolge gehabt hätte. Das Gericht hat keine Revision zugelassen. (dpa/jW)

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