Revision gegen »Turonen«-Urteil
Erfurt. Die Urteile gegen acht Neonazis am Landgericht Erfurt werden vorerst nicht rechtskräftig. Die Staatsanwaltschaft Gera legte vorsorglich Revision gegen die Entscheidung im »Turonen«-Prozess vom 13. September ein, wie ein Sprecher am selben Tag sagte. Das Gericht habe weder eine bandenmäßige Betätigung der Verurteilten noch die Bildung einer kriminellen Vereinigung gesehen. Außerdem sei das Strafmaß teils deutlich hinter den Anträgen der Staatsanwaltschaft geblieben. Auch die Verteidiger von sechs Angeklagten gingen laut Gerichtsangaben in Revision. Das Landgericht hatte fünf Männer und drei Frauen vergangene Woche hauptsächlich wegen ihrer Drogengeschäfte im großen Stil zu Haft- und Bewährungsstrafen verurteilt. (dpa/jW)
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