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Aus: Ausgabe vom 28.09.2023, Seite 11 / Feuilleton
Urheberrecht

Leider verjährt

Der Drehbuchautorin Anika Decker steht eine höhere Beteiligung an den Gesamteinnahmen aus Til Schweigers Filmen »Keinohrhasen« und »Zweiohrküken« zu. Das hat das Landgericht Berlin am Mittwoch nach jahrelangem Rechtsstreit entschieden. Damit hat die Autorin mit ihrer Klage gegen die Produktionsfirma und Rechteinhaberin Barefoot Films sowie den Medienkonzern Warner Bros. einen Erfolg erzielt. Finanziell hat sie davon wenig. Laut Urteil ist ein Großteil ihrer Ansprüche verjährt. »Sie hätte viel früher Klage erheben müssen, weil sie wusste, dass die Filme im Kino so erfolgreich sind«, sagte der Vorsitzende Richter Rolf Danckwerts. Das Urteil stützt sich auf den »Fairnessparagraphen« im Urheberrecht. Er sieht eine Nachzahlung vor, wenn die ursprünglich vereinbarte Honorierung und die später erzielten Erträge in auffälligem Missverhältnis stehen. Das ist aus Sicht des Gerichts im vorliegenden Fall so. »Keinohrhasen« war 2008 der erfolgreichste deutsche Kinofilm. Das Urteil ist nicht rechtskräftig (Az. 15 O 296/18). Die Beteiligten können dagegen Berufung einlegen. (dpa/jW)

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