AfD weiter »Verdachtsfall«
Münster. Der Inlandsgeheimdienst darf die AfD vorläufig weiter als »Verdachtsfall« einstufen. Ein neuer Eilantrag der Partei dagegen wurde am vergangenen Mittwoch vom NRW-Oberverwaltungsgericht in Münster abgelehnt. Die grundsätzliche Entscheidung steht allerdings noch aus. Zur Begründung für die Ablehnung erklärte das Gericht, dass ein identischer Eilantrag bereits im März 2022 vom Verwaltungsgericht Köln abgelehnt worden sei. Das Gericht hatte neben dem Eilantrag damals auch die Klage der AfD grundsätzlich abgewiesen und entschieden, dass die Einstufung als »Verdachtsfall« rechtmäßig sei. Dieses Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil die Partei Berufung einlegte. Bis zur mündlichen Verhandlung in den drei Berufungsverfahren darf die AfD nun weiter als Verdachtsfall eingestuft werden. Wann eine Verhandlung stattfindet, stehe noch nicht fest, erklärte das Gericht. (AFP/jW)
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