Urteil: Ergebnisse kleiner Parteien müssen nicht gezeigt werden

Mainz. Das ZDF darf sich bei seinen Wahlsendungen über die anstehenden Landtagswahlen in Hessen und Bayern weiterhin auf die Ergebnisse von Parteien mit mehr als drei Prozent beschränken. Die Ergebnisse der Parteien unter drei Prozent muss der Sender nicht im linearen Fernsehprogramm zeigen, wie das Verwaltungsgericht Mainz in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss zu einem Eilantrag der Partei »Mensch Umwelt Tierschutz« (Tierschutzpartei) entschied.
Die Partei hatte gefordert, die Schwelle auf ein Prozent abzusenken und sich dabei auf das Recht auf Chancengleichheit berufen. Das Gericht teilte mit, die Nachwahl-Berichterstattung des ZDF werde von einem »plausiblen redaktionellen Gesamtkonzept« getragen, dass der Chancengleichheit Rechnung trage. Eine zuverlässige Berichterstattung sei erst ab einem erwarteten Wahlergebnis von drei Prozent möglich. Im Ein-Prozent-Bereich sei es nicht möglich, eine Prognose mit den gängigen Methoden »annähernd fehlerfrei« zu ermitteln. Außerdem werde das amtliche Endergebnis im Internet veröffentlicht.
Am Mittwoch hatte das Verwaltungsgericht Frankfurt dem Hessischen Rundfunk per einstweiliger Anordnung aufgetragen, das Ergebnis der Parteien einzeln auszuweisen, wenn sie bei der Landtagswahl am kommenden Wochenende mehr als ein Prozent der Stimmen erreichen. Das gilt nicht für Prognosen und Hochrechnungen davor. Gegen beide Entscheidungen ist Beschwerde möglich. (dpa/jW)
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