Mordfall Yeboah geht vor Bundesgerichtshof
Saarbrücken. Der Brandanschlag auf eine Geflüchtetenunterkunft in Saarlouis 1991 ist nun ein Fall für den Bundesgerichtshof. Die Verteidigung des noch nicht rechtskräftig für den Mord am ghanaischen Geflüchteten Samuel Kofi Yeboah verurteilten Neonazis Peter S. sowie die Bundesanwaltschaft und die Nebenklage gehen in Revision. Dies bestätigte das Oberlandesgericht in Koblenz gegenüber dem Saarländischen Rundfunk laut Bericht vom Montag. Demnach will die Nebenklage mit dem Schritt bewirken, dass damalige Bewohner der Unterkunft, die sich vor den Flammen retten konnten, als Opfer eines versuchten Mordes anerkannt werden. Das Gericht war in seinem Urteil nicht mehr von 20, sondern »nur« noch von zwölf potentiellen Opfern ausgegangen, da acht Menschen zum Zeitpunkt der Brandlegung einen Geburtstag gefeiert und von den Flammen nicht im Schlaf überrascht worden seien. (jW)
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