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08.07.2004 / Inland / Seite 4

Strafrenten verfassungswidrig

Karlsruhe kippt Rentenberechnung für sogenannte »systemnahe« DDR-Bedienstete und NVA-Angehörige

Die Rentenberechnung für ehemalige DDR-Staatsdiener muß zumindest teilweise nachgebessert werden. Das Bundesverfassungsgericht gab am Mittwoch zwei Entscheidungen vom 22. und 23. Juni bekannt. Einerseits billigten die Karlruher Richter die Kürzung der Altersrente für Mitarbeiter des DDR-Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) auf das Durchschnittseinkommen. Andererseits beanstandeten sie die Senkung der Altersbezüge auch für Ministerialangestellte und Armeeangehörig...

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