Antragsformulare zum Arbeitslosengeld II: Im Widerspruch zum Datenschutz?
Harald Thome ist geschäftsführender Vorstand von Tacheles e.V. Wuppertal – Interessenvertretung für Einkommensschwache, Sozialhilfe- und Arbeitslosenverein
Dieter SchubertF: Sie haben die Bundesagentur für Arbeit (BA) zur Rücknahme der Formulare zum sogenannten Arbeitslosengeld II aufgefordert. Was sind Ihre wichtigsten Kritikpunkte?
Es werden in den Antragsformularen viele Fragen gestellt, die zum Teil schwerwiegend gegen den Datenschutz verstoßen. Ein Formular muß dem Arbeitgeber eines Antragstellers vorgelegt werden. Diese Bescheinigung fragt nach den Einkommensverhältnissen der in Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen, das he...
Artikel-Länge: 3250 Zeichen
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