BRD: Sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen
Berlin. Sexuelle Gewalt in Konfliktgebieten soll in Deutschland künftig als Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschheit strafrechtlich verfolgt werden können. Das Bundeskabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf des Justizministeriums. Die im Völkerstrafrecht festgeschriebenen Tatbestände der Verbrechen gegen die Menschheit und der Kriegsverbrechen sollen so angepasst werden, dass sie auch Delikte wie sexuellen Übergriff, sexuelle Sklaverei und erzwungenen Schwangerschaftsabbruch umfassen. Dadurch können diese künftig in Deutschland strafrechtlich verfolgt werden, auch wenn sie in anderen Ländern verübt wurden. Politiker der Regierungskoalition nannten hier die Ukraine oder Israel als Beispiel. Die SPD-Fraktion wies zudem auf die Bedeutung der Gesetzesänderung für den Schutz von queeren Menschen hin, da laut Gesetzentwurf der Straftatbestand der Verbrechen gegen die Menschheit im Völkerstrafgesetzbuch um die »sexuelle Orientierung« als unzulässigen Grund für die Verfolgung ergänzt werden soll. (AFP/jW)
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