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14.07.2004 / Inland / Seite 6

Die Freiheit des Gesetzgebers

Bundesverfassungsgericht läßt in der Cannabisfrage dem Parlament Spielraum bis zur Legalisierung

Ulla Jelpke

Das Bundesverfassungsgericht hat sich, wie am Freitag bekanntgeworden ist, am 29. Juni 2004 erneut mit der Frage der Entkriminalisierung des Umgangs mit Cannabis befaßt, nachdem es am 9. März 1994 dazu eine Grundsatzentscheidung getroffen hatte. In der Berichterstattung über den neuerlichen Karlsruher Beschluß wurde aber vielfach der entscheidende Punkt vernachlässigt: Das Bundesverfassungsgericht läßt dem Parlament einen weiten Entscheidungsspielraum. Der Gesetzgeb...

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