Hessen: Gericht erlaubt Beobachtung von AfD
Wiesbaden. Der Inlandsgeheimdienst Verfassungsschutz darf den hessischen Landesverband der AfD vorerst als »rechtsextremen Verdachtsfall« einstufen und beobachten. Die öffentliche Bekanntgabe der Beobachtung sei aber rechtswidrig, entschied das Verwaltungsgericht Wiesbaden am Dienstag im Eilverfahren. Einen Eilantrag der AfD gegen Äußerungen von Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) über die Beobachtung wies das Gericht zurück. Rhein hatte im vergangenen Jahr gesagt, dass die Einstufung als Verdachtsfall die richtige Entscheidung sei. Das Verwaltungsgericht erklärte sich nun für nicht zuständig, weil es sich um einen verfassungsrechtlichen Streit handle. (AFP/jW)
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