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Aus: Ausgabe vom 18.11.2023, Seite 2 / Inland

Merz lässt weiteres Sondervermögen prüfen

Berlin. Unionsfraktionschef Friedrich Merz lässt nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch das Sondervermögen für die »Energiepreisbremsen« auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Er rechne Ende nächster, Anfang übernächster Woche mit einem ersten Ergebnis eines von ihm in Auftrag gegebenen Rechtsgutachtens, ob das Urteil zur Übertragung von Coronamilliarden auf den sogenannten Klima- und Transformationsfonds (KTF) auch für den Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) gelte, sagte der CDU-Chef am Donnerstagabend im ZDF-»Heutejournal«. Auf dieser Grundlage werde die Union entscheiden, ob sie auch gegen diesen Fonds nach Karlsruhe gehe. Aus dem WSF werden die »Energiepreisbremse« finanziert, die in der Nacht zu Freitag vom Bundestag bis März verlängert wurden. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Thomas Elstner aus Gera (18. November 2023 um 20:39 Uhr)
    Hallo liebe Linke, Friedrich Merz lässt nach dem Karlsruher Haushaltsurteil auch das Sondervermögen für die »Energiepreisbremsen« auf Verfassungsmäßigkeit überprüfen. Lassen wir doch auch das 100 Mrd. Euro Sondervermögen fürs Militär überprüfen! Die Forderung für mehr Sozialausgaben soll ja auch einen Finanzierungsvorschlag enthalten. Ich nenne das schlicht Umwidmung. Thomas Elstner, Gera