Europäischer Gerichtshof verurteilt Italien wegen Erniedrigung von Asylsuchenden
Rom. Erst mussten sie nackt mit anderen Asylsuchenden auf einer Polizeiwache warten, dann wurden sie ohne ausreichende Verpflegung 15 Stunden mit dem Bus zu einem ihnen unbekannten Ziel gebracht: Wegen der erniedrigenden Behandlung mehrerer Sudanesen hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Italien am Donnerstag in Straßburg zu einer Zahlung von 31.000 Euro verurteilt.
»Die Bedingungen ihrer Festnahme und des Bustransfers dürften von den Betroffenen als eine erhebliche Herabwürdigung empfunden worden sein«, heißt es in der Urteilsbegründung. Dies bedeute eine Verletzung des Menschenrechts auf körperliche und geistige Unversehrtheit.
Geklagt hatten neun Sudanesen, die im Sommer 2016 per Boot nach Italien gelangt waren. Nach ihrer Festnahme durch die Polizei hatten sich einige von ihnen für eine medizinische Untersuchung ausziehen müssen. Es habe jedoch keinen Grund gegeben, sie unbekleidet unter zahlreichen anderen Asylsuchenden warten zu lassen, urteilten die Richter.
Das Gericht kritisierte auch, dass die Personen bei heißen Temperaturen lange Busfahrten »in einem Klima der Gewalt und Drohungen« auf sich nehmen mussten. Einen Teil der Vorwürfe der Sudanesen wies das Gericht jedoch ab, unter anderem weil einige von ihnen inzwischen als Asylberechtigte anerkannt worden seien. (AFP/jW)
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