Urteil: Razzia bei Sender doch rechtmäßig
Stuttgart. Die Razzia bei einem Redakteur des unabhängigen Senders Radio Dreyeckland in Freiburg im Januar war doch rechtmäßig. Dies hat das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden, wie ein Sprecher der Karlsruher Staatsanwaltschaft am Mittwoch der dpa bestätigte. Das Gericht entschied damit anders als eine frühere Instanz in Karlsruhe, die die Maßnahme als rechtswidrig eingestuft hatte. Ermittler hatten zwei Mitarbeiterwohnungen und Redaktionsräume des nichtkommerziellen Senders in Freiburg durchsucht. Der Vorwurf lautet, dass auf der Homepage des Senders ein Bericht veröffentlicht wurde, der einen Link auf ein Archiv der verbotenen Vereinigung »Linksunten.Indymedia« enthalten habe. Durch die Verlinkung soll der Journalist aus Sicht der Ermittlungsbehörde weiteres Handeln einer verbotenen Vereinigung unterstützt haben. »Wir prüfen auf jeden Fall weitere rechtliche Schritte«, teilte Radio Dreyeckland der dpa Anfrage am Mittwoch mit. (dpa/jW)
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