Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Gegründet 1947 Montag, 23. Dezember 2024, Nr. 299
Die junge Welt wird von 3005 GenossInnen herausgegeben
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025 Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Rosa-Luxemburg-Konferenz am 11.01.2025
Aus: Ausgabe vom 19.07.2004, Seite 8 / Aktion

Trotz Sozialhilfe geschaltet

vernetzen 2.0: Abonnenten

»Ich bin Arbeitsloser aus Dresden. Nachdem ›Hartz IV‹ nun Wirklichkeit geworden ist und ab Januar 2005 angewandt werden soll, mache ich mir große Sorgen, wie nun weiter? Offensichtlich geht es mir damit nicht alleine so. Viele wollen etwas gegen die zukünftige Verarmung und Diskriminierung unternehmen, nur weiß keiner wie und was genau getan werden kann.«

Der Absender dieses Hilferufs ist selbst nicht Abonnent unserer Zeitung. Da er Arbeitslosenhilfe bezieht, ist das nachvollziehbar. Auch Barbara und Hans-Jürgen W. aus Dresden sind erwerbslos. Sie können sich ebenfalls kein jW-Abo leisten, haben aber trotzdem eins. Gabriele P. finanziert es ihnen in familiärer Solidarität. Familie W. liest die Zeitung nicht nur. Ist sie ausgelesen, geht Hans-Jürgen los und verschenkt sie. Mitunter setzt er sich damit verbalen und auch tätlichen Angriffen aus. »Er versucht das wegzustecken«, erzählt uns seine Frau. Die einzige Zeitung, die ›Hartz IV‹ von Beginn an kritisch und mit wichtigen Argumenten begegnete«, sei die junge Welt. Viele, die es zu DDR-Zeiten nicht wahrhaben wollten, seien heute völlig von der Rolle, daß der Kapitalismus so etwas mit ihnen macht. Siegfried W. ist einer der von Hans-Jürgen Beschenkten. Er schrieb uns: »Als Sozialhilfeempfänger muß man sich überlegen, wofür man die paar Groschen ausgibt, weshalb ich sehr lange gezögert habe, eure wirklich wertvolle Zeitung das erste Mal zu erwerben. Er (Hans-Jürgen) ließ mich aber nicht in Ruhe. Wir werden ab Juli ein Abo schalten, aber leider erst ein soziales, denn so dicke haben wir es nicht ...«

Solidarität jetzt!

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden und die Klage des Verlags 8. Mai abgewiesen. Die Bundesregierung darf die Tageszeitung junge Welt in ihren jährlichen Verfassungsschutzberichten erwähnen und beobachten. Nun muss eine höhere Instanz entscheiden.

In unseren Augen ist das Urteil eine Einschränkung der Meinungs- und Pressefreiheit in der Bundesrepublik. Aber auch umgekehrt wird Bürgerinnen und Bürgern erschwert, sich aus verschiedenen Quellen frei zu informieren.

Genau das aber ist unser Ziel: Aufklärung mit gut gemachtem Journalismus. Sie können das unterstützen. Darum: junge Welt abonnieren für die Pressefreiheit!