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Aus: Ausgabe vom 01.12.2023, Seite 7 / Ausland

Moskau: Urteil gegen »LGBT-Bewegung«

Moskau. Der Oberste Gerichtshof in Russland hat die Bewegung sexueller und geschlechtlicher Minderheiten als »extremistisch« eingestuft und damit die Rechte schwuler, lesbischer und anderer queerer Menschen weiter eingeschränkt. Die Richter stimmten am Donnerstag einem entsprechenden Antrag des russischen Justizministeriums zu, wie die Agentur Interfax unter Berufung auf das Gericht meldete. Demnach wurde entschieden, »die internationale öffentliche LGBT-Bewegung als extremistische Organisation anzuerkennen und ihre Aktivitäten in Russland zu verbieten«. Russische Medien wiesen darauf hin, dass die Richter nicht einmal klargestellt hätten, wer genau in ihren Augen der Bewegung angehört. (dpa/jW)

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