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Aus: Ausgabe vom 07.12.2023, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

Option Höchstquote für Befristungen

Frankfurt. Die Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) bringt wohl keine signifikante Verbesserung für die wissenschaftlichen Beschäftigten an Hochschulen, aber vielleicht eine Höchstquote für befristete Beschäftigungsverhältnisse. Ein Gastbeitrag der FAZ vom Mittwoch weist auf einen Sachstandsbericht der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags von Ende September hin, der eine Befristungshöchstquote für verfassungskonform hält. Gemeint ist die Festlegung einer Höchstquote im Verhältnis zu Festangestellten, die eine Hochschule maximal beschäftigen darf. Darüber hinaus dürften keine Arbeitskräfte befristet angestellt werden. Hält sich ein Institut nicht daran, »sind die betreffenden Arbeitsverhältnisse in der Folge unbefristet«. Die Autoren sehen darin eine sinnvolle Ergänzung zur im WissZeitVG formulierten Befristungshöchstdauer. Für die Umsetzung brauche es nur den politischen Willen. (jW)

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