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Aus: Ausgabe vom 14.12.2023, Seite 15 / Betrieb & Gewerkschaft

IAB: Mindestlohn stärker gestiegen als Tariflöhne

Nürnberg. Die von der Bundesregierung beschlossene Mindestlohnerhöhung von Oktober 2022 hat einer Studie zufolge die Kaufkraft von Geringverdienenden deutlich verbessert. Der Mindestlohn stieg damit seit seiner Einführung 2015 insgesamt stärker als die Tariflöhne, wie es in der am Montag veröffentlichten Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) heißt. »Mindestlohnbeziehende können sich heute bei gleicher Arbeitszeit mehr leisten als noch bei der Einführung 2015«, so IAB-Direktor Bernd Fitzenberger.

Bis Januar 2022 waren die Tariflöhne stärker angestiegen als der Mindestlohn, erläuterte das IAB. Real stiegen die Tariflöhne demnach seit der Einführung des Mindestlohns 2015 bis Januar 2022 um 3,7 Prozent, der Mindestlohn um 2,2 Prozent. Doch »seitdem hat sich das Blatt gewendet«: Zwischen Januar 2022 und September 2023 stieg der Mindestlohn real um 9,3 Prozentpunkte, die Tariflöhne sanken hingegen real um 7,6 Prozentpunkte.

Das sei insbesondere auf die einmalige Anhebung des Mindestlohns auf zwölf Euro zum 1. Oktober 2022 zurückzuführen, erklärte der Leiter der IAB-Arbeitsgruppe Mindestlohn, Mario Bossler. Laut Studie konnten die Mindestlohnerhöhungen den inflationsbedingten Kaufkraftverlust mehr als ausgleichen. Keine Rolle spielte bei den Berechnungen offenbar, dass der Mindestlohn bereits bei seiner Einführung als zu gering kritisiert wurde. Kürzlich ermittelte das Pestelinstitut, für ein »armutsfestes« Leben im Alter müsste der Mindestlohn 16,50 Euro betragen. (AFP/jW)

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