Das Kreuz mit Söder
Bundesverwaltungsgericht verhandelt über Klage gegen Kruzifixe in bayerischen Dienstgebäuden
Bernhard KrebsSeit dem sogenannten Kreuzerlass muss in Bayern in jedem staatlichen Gebäude ein Kruzifix hängen. Der Widerstand gegen die im April 2018 per Kabinettsbeschluss erlassene Verordnung des damals frischgebackenen CSU-Ministerpräsidenten Markus Söder lässt allerdings bis heute nicht nach.
Seit Donnerstag steht die umstrittene Vorschrift vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig auf dem Prüfstand. Gegen den Erlass geklagt hat der Artikel-Länge: 3561 Zeichen
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