EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen blockiert
Brüssel. In den Verhandlungen um ein EU-Gesetz gegen Gewalt an Frauen haben mehrere EU-Abgeordnete einheitliche Strafen für Vergewaltigung gefordert. Es sei ein »Skandal«, dass der Rat nicht bereit sei, den Straftatbestand der Vergewaltigung mit in das Gesetz aufzunehmen, heißt es in einer Erklärung der Abgeordneten, wie AFP am Mittwoch meldete. Unter anderem blockieren Deutschland und Frankreich einen entsprechenden Absatz wegen rechtlicher Bedenken. Die Bundesregierung hatte erklärt, eine solche Regelung könnte über die rechtlichen Kompetenzen der EU hinausgehen und das Gesetz letztlich vor dem Europäischen Gerichtshof kippen. Frankreich äußerte ähnliche Vorbehalte. Juristen des EU-Parlaments und der Kommission sehen laut der Erklärung jedoch keine rechtlichen Hindernisse. Gemäß den Vorschlägen sollen Täter EU-weit wegen Vergewaltigung belangt werden können, auch wenn sie das Opfer nicht geschlagen oder bedroht haben. Bisher sind in 18 der 27 Mitgliedstaaten Gewalt oder Drohungen Voraussetzung für eine Strafverfolgung. Mit dem Gesetz soll zudem die weibliche Genitalverstümmelung überall als Straftat gelten. Zudem soll das Stalking und Mobbing von Frauen im Internet EU-weit unter Strafe gestellt, das gleiche gilt für das böswillige Weiterverbreiten intimer Aufnahmen. (AFP/jW)
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