Flink siegt dank Maulkorbparagraph
Initiator von Betriebsratswahl scheitert in Berufung gegen Auflösung von Arbeitsverhältnis
David MaiwaldLiegen Gründe vor, »die eine den Betriebszwecken dienliche weitere Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht erwarten lassen«, kann ein Arbeitsverhältnis durch ein Gericht aufgelöst werden, auch wenn es »durch die Kündigung nicht aufgelöst ist«, heißt es im Paragraph 9 des Kündigungsschutzgesetzes. Das kann sowohl auf Antrag eines Beschäftigten – sofern eine Fortsetzung »nicht zuzumuten« ist – als auch von Unternehmerseite geschehen. Der Passus im G...
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