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Aus: Ausgabe vom 21.12.2023, Seite 4 / Inland

Generalbundesanwalt will »russisches Geld«

Karlsruhe/Frankfurt. Die Generalbundesanwaltschaft will wegen eines versuchten Verstoßes gegen Wirtschaftssanktionen mehrere hundert Millionen Euro »russische Gelder« einziehen. Wegen eines »nach dem Außenwirtschaftsgesetz strafbaren versuchten Embargo-Verstoßes« solle »das Kontoguthaben eines russischen Finanzinstituts bei einer Bank in Frankfurt am Main in Höhe von mehr als 720 Millionen Euro eingezogen werden«, teilte die Behörde am Mittwoch in Karlsruhe mit. Die Bundesanwaltschaft habe bereits am 7. Juli einen Antrag zur Vermögensabschöpfung beim Oberlandesgericht Frankfurt gestellt. (dpa/jW)

  • Leserbrief von Fred Buttkewitz aus Ulan - Ude (21. Dezember 2023 um 00:57 Uhr)
    Jede nicht von der UNO beschlossene Sanktion ist Völkerrechtsbruch. Jeder »Verstoß« gegen eine solche Sanktion ist durch das Völkerrecht geschützt, jedes völkerrechtswidrige Gesetz nichtig. Jedes Urteil gegen einen solchen »Verstoß« würde ein weiteres Mal das Völkerrecht brechen, im vorliegenden Fall auch das Verfassungsrecht auf Eigentum. Falls es sich um einen Rechtsstaat handelt, dürfen solche Sanktionsgesetze erst gar nicht beschlossen werden, darf ein Generalbundesanwalt solche Anträge gar nicht stellen bzw. Generalbundesanwalt bleiben, nachdem er dies getan hat, auch wenn solche Gesetze in der EU existieren. Es bleibt zu hoffen, dass kein Gericht seinem Antrag stattgeben wird. Später wird er sagen: »Was damals Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.«

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