Ein Jahr Lieferkettengesetz
Bundesamt will Unternehmen nicht überfordern, Ministerium hat Kontrollpersonal abgezogen
Susanne KnütterSeit gut einem Jahr gilt das deutsche Lieferkettengesetz. Es soll Unternehmen in Deutschland in die Pflicht nehmen, damit diese nicht von Überausbeutungsverhältnissen wie Kinderarbeit und Zwangsarbeit profitieren. Die Behörde, die für dessen Umsetzung zuständig ist, zog am 20. Dezember eine positive Bilanz. Seit Inkrafttreten des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) habe es 486 Kontrollen bei Unternehmen gegeben. Es seien 38 Beschwerden eingegangen, in sech...
Artikel-Länge: 4424 Zeichen
Uneingeschränkter Zugriff auf alle Inhalte: Erleben Sie die Tageszeitung junge Welt in gedruckter oder digitaler Form – oder beides kombiniert.
Nachrichtenauswahl und -aufbereitung erfordern finanzielle Unterstützung. Die junge Welt finanziert sich größtenteils durch Abonnements. Daher bitten wir alle regelmäßigen Leser unserer Artikel um ein Abonnement. Für Neueinsteiger empfehlen wir unser Online-Aktionsabo: Einen Monat lang die junge Welt als Onlineausgabe bereits am Vorabend auf jungewelt.de und als App für nur sechs Euro lesen. Das Abo endet automatisch, keine Kündigung erforderlich.
Dein Abo zählt!
Weitere Optionen unter: www.jungewelt.de/abo.
Abo abschließen
Gedruckt
Sechs mal die Woche: Hintergrund und Analysen, Kultur, Wissenschaft und Politik. Und Samstag acht Seiten extra.
Verschenken
Anderen eine Freude machen: Verschenken Sie jetzt ein Abonnement der Printausgabe.