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Aus: Ausgabe vom 09.02.2024, Seite 11 / Feuilleton
Justiz

Gelée royale

Im Rechtsstreit um die Werbung eines sächsischen Imkers mit einem Bild des Moderators Jan Böhmermann hat das Landgericht Dresden dem Ansinnen des TV-Satirikers auf ein Verbot widersprochen. Eine Zivilrichterin gab dem Bienenzüchter und Honigproduzenten aus Meißen auf ganzer Linie Recht und wies am Donnerstag Böhmermanns Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurück. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, Berufung zum Oberlandesgericht Dresden möglich.

Böhmermann wollte dem Unternehmen von Rico Heinzig, der zuvor unfreiwillig in der Sendung »ZDF Magazin Royale« vorgekommen war, Vertrieb von und Werbung für »Beewashing-Honig« verbieten. Der Imker hatte das Produkt nach eigenen Angaben als satirische Reaktion auf die Sendung am 3. November 2023 herausgebracht, in der Böhmermann ihn benannt und ohne Einverständnis auch sein Bild gezeigt hatte. In Abwägung der Persönlichkeitsrechte bewertete das Gericht den Schutz von Böhmermann nicht höher als die schutzwürdigen Belange der Bioimkerei. (dpa/jW)

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