BGH: Zu Betreuender darf Betreuer auswählen
Karlsruhe. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Rechte zu betreuender Menschen bei der Auswahl ihres Betreuers gestärkt. Wünscht ein erwachsener Mensch aus freien Stücken einen bestimmten Betreuer und lehnt einen anderen ab, ist dies demnach auch dann zu respektieren, wenn die Fortführung der bestehenden Betreuung objektiv vorteilhaft wäre. »In einem solchen Fall ist trotz der Betreuungsbedürftigkeit des Betroffenen und fortbestehendem Betreuungsbedarf die Einrichtung oder Erweiterung der Betreuung ausgeschlossen«, heißt es in einem am Montag in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. (dpa/jW)
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