Aus: Ausgabe vom 28.02.2024, Seite 5 / Inland
Mr. Cum-ex in Karlsruhe gescheitert
Karlsruhe. Hanno Berger, Wegbereiter der milliardenschweren »Cum-ex«-Steuerbetrügereien, ist mit einer Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe gescheitert. Die Beschwerde, die sich gegen das Verwerfen seiner Revision durch den Bundesgerichtshof (BGH) richtete, sei nicht zur Entscheidung angenommen worden, »weil sie nicht hinreichend begründet« sei, teilte das höchste deutsche Gericht am Dienstag mit. Die Verurteilung von »Mr. Cum-ex« zu einer Haftstrafe von acht Jahren und zur Rückzahlung von 13,7 Millionen Euro ist damit endgültig. In einem zweiten Verfahren wurde Berger zu einer weiteren Haftstrafe von acht Jahren und drei Monaten verurteilt. Dagegen wehrt sich der Steuerbetrüger noch. (dpa/jW)
Mehr aus: Inland
-
Behörden feiern RAF-Festnahme
vom 28.02.2024 -
»Auch Banker und Faschisten agieren paneuropäisch«
vom 28.02.2024 -
Kriegstreiber in Rage
vom 28.02.2024 -
Zweiter Prozess zu Mord an Samuel Yeboah
vom 28.02.2024 -
Sozialpartner gegen rechts
vom 28.02.2024 -
Kleine Löcher, schwerwiegende Folgen
vom 28.02.2024