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Aus: Ausgabe vom 09.03.2024, Seite 4 / Inland

Anschlag von Saarlouis: Haftbefehl aufgehoben

Koblenz. Im zweiten Prozess vor dem Oberlandesgericht Koblenz um einen tödlichen Brandanschlag auf eine Flüchtlingsunterkunft im saarländischen Saarlouis im Jahr 1991 ist der Haftbefehl gegen den Angeklagten am Freitag aufgehoben worden. Wie eine Gerichtssprecherin sagte, kann nach Vernehmung eines Hauptbelastungszeugen am Dienstag nicht mehr von einem »dringenden Tatverdacht« gegen den Angeklagten ausgegangen werden. Damit liege kein Haftgrund mehr vor. Der Angeklagte, damals eine Größe in der örtlichen Neonaziszene, soll laut Staatsanwaltschaft den bereits verurteilten Haupttäter des Brandanschlags vom 19. September 1991 beeinflusst haben. Er muss sich deshalb wegen Mordes und Beihilfe zum versuchten Mord in 20 Fällen verantworten. (AFP/jW)

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