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Aus: Ausgabe vom 20.03.2024, Seite 15 / Antifaschismus

Angriff von Fretterode erneut vor Gericht

Karlsruhe. Der Angriff von zwei Neonazis auf zwei Journalisten im Jahr 2018 im nordthüringischen Fretterode muss vor Gericht neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil des Landgerichts Mühlhausen vom September 2022 auf, da die Tat nicht auch als besonders schwerer Raub gewertet worden sei. Das teilten die Karlsruher Richter am 13. März mit. Damit hatten die Revisionen der Staatsanwaltschaft und eines Nebenklägers Erfolg. (dpa/jW)

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