Abstimmung zu Selbstbestimmung
Berlin. Der Bundestag entscheidet an diesem Freitag über das von der Bundesregierung eingebrachte Selbstbestimmungsgesetz. Darauf hatten sich die Fraktionen am Dienstag abend geeinigt. Mit dem neuen Gesetz soll das bislang geltende sogenannte Transsexuellengesetz abgelöst werden. Es sieht Erleichterungen zur Änderung von Geschlechtseinträgen vor. Künftig sollen Menschen ihren Geschlechtseintrag und Vornamen per Erklärung gegenüber dem Standesamt ändern können. Die bisherige Pflicht, in einem langwierigen und kostspieligen Verfahren ärztliche Gutachten einzuholen, soll wegfallen. Nach heftigen und teils fragwürdigen Debatten – etwa um den Zugang zu Saunen – ist der ursprüngliche Entwurf der Bundesregierung verschärft worden. Sollte der Bundestag das Gesetz absegnen, gilt es als beschlossen und soll planmäßig am 1. November in Kraft treten. (AFP/jW)
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