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Aus: Ausgabe vom 19.04.2024, Seite 5 / Inland
Kinderarmut

191 Euro zuwenig

Kindergrundsicherung: Forscherin fordert Neuberechnung der Beträge
Von Gudrun Giese
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Jedes vierte Kind in Deutschland ist laut Statistischem Bundesamt arm

In der Ampelkoalition streiten Grüne und FDP weiter heftig über die Kindergrundsicherung, die zum 1. Januar 2025 eingeführt werden soll. Fest steht aber: Sollte sie eingeführt werden, wird sie zu niedrig sein, um Kinderarmut wirksam zu bekämpfen. Das belegt die Verteilungsforscherin Irene Becker in einer aktuellen Studie, die von der gewerkschaftsnahen Hans-Böckler-Stiftung gefördert und am Donnerstag veröffentlicht wurde.

Damit Kinder und Jugendliche aus armen Haushalten eine echte Chance auf Teilhabe an sozialen und kulturellen Aktivitäten haben, müssten die Regelleistungen – je nach Alter – zwischen 30 und 191 Euro monatlich höher ausfallen als von der Ampelregierung geplant. Zwar könnte auch das geplante vereinfachte Antragsverfahren eine Verbesserung darstellen, weil dadurch mehr Berechtigte die Leistung in Anspruch nehmen würden. Nach einer ebenfalls von der Böckler-Stiftung geförderten Simulationsrechnung könnte es sich langfristig positiv auswirken, wenn statt bisher rund einer Million alle derzeit 2,3 Millionen anspruchsberechtigten Kinder und Jugendlichen Leistungen erhielten. Die Bekämpfung von Kinderarmut durch eine Kindergrundsicherung aber »steht und fällt mit der Bemessung des zu sichernden Existenzminimums«, so Becker. Beim derzeitigen Berechnungsverfahren würden Statistiken zu Konsumausgaben von Haushalten mit geringen Einkommen herangezogen. Anschließend würde ein Viertel der ermittelten Ausgabeposten einfach gestrichen. Kinder und Jugendliche aus armen Haushalten können sich so weder eine Tasche noch einen Regenschirm kaufen. Für sie sind Eis von der Eisdiele, Pflanzen und auch Futter fürs Haustier nicht vorgesehen – es sei denn, sie verzichten für eines dieser Produkte auf etwas anderes aus ihrem kargen Budget. Das erforderliche Existenzminimum werde durch diese Eingriffe nach unten gerechnet. »Die Vorgehensweise führt zu einer systematischen Bedarfsunterdeckung«, kritisiert Becker.

Damit die Kindergrundsicherung Kinder und Jugendliche vor Armut schützen und ihre Chancen im Leben verbessern kann, sollte eine andere Berechnungsgrundlage für das Existenzminimum herangezogen werden. Die studierte Volkswirtin Becker hat dafür ein Alternativkonzept entwickelt, das ohne willkürliche Streichungen auskommt und das als Bezugspunkt nicht untere Einkommen heranzieht, sondern die Konsumausgaben in der Mitte der Einkommensverteilung. Berücksichtigt würden außerdem die steigenden Verbraucherpreise. Die Wissenschaftlerin empfiehlt, die Berechnungen kontinuierlich entsprechend der jeweils aktuellen Entwicklung des Verbraucherpreisindexes anzupassen. Sollte es eine besonders starke Inflation geben, müsse das auch innerhalb eines Jahres in die Berechnungen einbezogen werden. Schließlich sei die allgemeine Einkommensentwicklung zu berücksichtigen, sofern die Einkommen stärker stiegen als die Preise. Nach Beckers Modell erhielten Kinder unter sechs Jahren maximal 560 statt wie von der Bundesregierung geplant 530 Euro monatlich. Für Sechs- bis unter 14jährige gäbe es als monatlichen Höchstbetrag in Haushalten mit sehr niedrigen Einkommen 693 statt 557 Euro. Und für Jugendliche im Alter von 14 bis unter 18 Jahren würde eine monatliche Grundsicherung von 827 statt 636 Euro fällig. Das Alternativkonzept brächte den betroffenen Familien zwischen sechs und 30 Prozent mehr Geld im Monat für die Kinder. Das sei ein Unterschied, so Becker, der entscheidend für ihre Teilhabechancen sein könne.

Das von Bundesfamilienministerin Elisabeth Paus (Bündnis 90/Die Grünen) entwickelte und innerhalb der Bundesregierung insbesondere von Finanzminister Christian Lindner (FDP) kritisierte Konzept einer Kindergrundsicherung stelle »eine – in der Intention sinnvolle – Verwaltungsreform dar, aber das allein reicht nicht«, merkte Bettina Kohlrausch an, wissenschaftliche Direktorin des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts der Böckler-Stiftung. Niedrigere bürokratische Hürden, um die Kindergrundsicherung zu beantragen, seien durchaus wichtig, änderten aber nichts daran, »dass die geplanten Leistungen absehbar zu niedrig sind«.

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