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Aus: Ausgabe vom 16.05.2024, Seite 8 / Ansichten

Mangel hat System

Kabinett beschließt »Krankenhausreform«
Von Susanne Knütter
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Man hatte zuletzt nicht den Eindruck, als würden sich die Konstrukteure der »Krankenhausreform« überhaupt noch Mühe geben, ihr Vorhaben überzeugend zu begründen. Christian Karagiannidis, Intensivmediziner und Mitglied der Kommission, die die Regierung bei dem Vorhaben beraten hat, findet, die Versorgung der Patienten könnte sich trotz Klinikschließungen sogar verbessern, selbst wenn bei einem Notfall die Anfahrt zur Klinik ein wenig länger dauert. Und Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dreht einiges um: »Ohne die Strukturen der stationären Versorgung zu ändern, drohen Klinikinsolvenzen, schlechte Behandlung und weite Wege.«

Tatsächlich ist das längst der Fall, was Lauterbach natürlich weiß. Nach Angaben der Deutschen Krankenhausgesellschaft, die die Reform scharf kritisiert, weil sie als Unternehmerverband gern selbst entscheiden möchte, wo und welche Klinik geschlossen wird, schreiben rund 80 Prozent der Krankenhäuser rote Zahlen. Regelmäßig werden einzelne Abteilungen oder ganze Einrichtungen geschlossen. Große Krankenhäuser sind längst am Limit. Die vom Kabinett beschlossene Reform zur Zentralisierung der Krankenhauslandschaft wird all das weiter vorantreiben.

Und das wird von den Verantwortlichen gerne in Kauf genommen. Schon seit den 1950er Jahren wird über die chronische Unterfinanzierung des Gesundheitswesens diskutiert. Damals unter dem Stichwort »Schwesternmangel«. Eine wirklich am Bedarf ausgerichtete Versorgung und eine marktwirtschaftlich organisierte Gesellschaft passen nun mal nicht zusammen. In den letzten zwei Jahrzehnten wurde das ökonomische Kalkül dann durch die Komplettausrichtung auf die Fallpauschalenfinanzierung enorm vorangetrieben. Eine Folge: die Massenflucht von Pflegekräften aus ihrem Beruf.

Aber wo es keine Massenbewegung gibt und es hauptsächlich bei Petitionen und Appellen an die Politik bleibt, kann es keine Verbesserung geben. Im Gegenteil: Lauterbach schafft es, sich als derjenige zu inszenieren, der die fatale Fallpauschalenfinanzierung, die er 2003 mit auf den Weg gebracht hat, korrigiert. Was mitnichten der Fall ist. Auch für die angepriesene Vorhaltevergütung werden vorangegangene Fallzahlen zugrunde gelegt. Statt dem Krankenhauswesen mehr Geld zur Verfügung zu stellen, wird es umverteilt zugunsten der »Fallschwere«. Große Krankenhauskonzerne und Unikliniken profitieren, kleine gehen ein. Sogenannte sektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen hätten hier Abhilfe schaffen können, jedenfalls vielleicht für ältere Patienten, die nicht immer eine stationäre Hochleistungsmedizin benötigen, aber auch nicht einfach ambulant versorgt werden können. Zwar waren von vornherein viel zu wenige davon vorgesehen. Im jetzt vom Kabinett beschlossenen Entwurf tauchen sie gar nicht mehr auf.

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