75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Gegründet 1947 Sa. / So., 29. / 30. Juni 2024, Nr. 149
Die junge Welt wird von 2819 GenossInnen herausgegeben
75 Ausgaben junge Welt für 75 € 75 Ausgaben junge Welt für 75 €
75 Ausgaben junge Welt für 75 €
Aus: Ausgabe vom 03.06.2024, Seite 2 / Inland
Proteste gegen Gazakrieg

»Es gab dafür keine rechtliche Grundlage«

Berlin: Anwalt von Betroffenen prangert durch Polizei eskalierte Räumung der Humboldt-Uni an. Ein Gespräch mit Benjamin Düsberg
Interview: Yaro Allisat
Propalaestinensische_82173654(1).jpg
Auf Geheiß des Senats: Eine palästinasolidarische Besetzerin der Humboldt-Universität wird von Beamten in Schutzausrüstung festgenommen (23.5.2024)

Sie sind Strafverteidiger in Berlin und waren bei der Räumung des während einer Besetzung symbolisch in »Jabalia-Institut« umbenannten Instituts für Sozialwissenschaft der Humboldt-Universität für Verhandlungen mit der Polizei zugegen. Wie haben Sie die Räumung erlebt?

Es war erschütternd, mitzuerleben, wie eine rechtswidrige politische Intervention des Senats die Situation eskalierte und die Diskussion zwischen Besetzerinnen und Besetzern sowie der Universitätsleitung sprengte. Das polizeiliche Verhalten war gewalttätig. Menschen wurden verletzt, und anwesende Sanitäterinnen und Sanitäter durften ihre Arbeit nicht machen. Auch ich selbst wurde festgenommen, abgeführt, beschuldigt, erkennungsdienstlich behandelt und erhielt schließlich einen Platzverweis, obwohl ich in Ausübung meiner Tätigkeit als Anwalt vor Ort war. Ein Fotograf der Berliner Zeitung, der die Räumung dokumentieren wollte, wurde von der Polizei krankenhausreif geschlagen.

Wie genau kam es dazu?

Das Präsidium der HU hatte am 22. Mai die Besetzung palästinasolidarischer Studierender geduldet, um über ihre Forderungen zu sprechen und eine polizeiliche Räumung zu vermeiden. Doch während der Vollversammlung mit dem Präsidium am nächsten Tag hat die Polizei die Situation eskaliert. Eine Spontanversammlung am Nachmittag des 23. Mai verwies sie auf der Straße vor dem besetzten Institut ihres Ortes. Diese unnötige und rechtswidrige Maßnahme, die auch mit Festnahmen einherging, hat den Gesprächsprozess drinnen schwerwiegend gestört. Seitdem hatte die Polizei die Kontrolle der Eingangstür zum Institutshof übernommen und damit faktisch das Hausrecht an sich gerissen. Danach wurde begonnen, jede Person, die das Gelände verließ, polizeilichen Maßnahmen der Identitätsfeststellung zu unterziehen. Dies passierte unter offenem Bruch getroffener Vereinbarungen.

Auf welche Rechtsgrundlage konnte sich die Polizei dabei berufen?

Es gab keine, denn die Unileitung hatte die Besetzung bis dahin geduldet. Daher fehlte ein genereller Anfangsverdacht des Hausfriedensbruchs gegen alle, die sich im Institut unter anderem wegen der Vollversammlung eingefunden hatten. Schließlich wies der Senat die Universitätsleitung an, das Institut polizeilich räumen zu lassen. Damit sprengte der Senat den gesamten Diskussionsprozess über die Forderungen.

War das auch illegal?

Auch diese Weisung war rechtswidrig, da das Hausrecht im Rahmen des Selbstverwaltungsrechts der Universität durch die Präsidentin wahrgenommen wird und nicht ohne weiteres vom Senat an sich gezogen werden kann. Die Präsidentin der HU, die sich vorher noch abwägend gezeigt hatte, bewies in diesem Moment kein Rückgrat mehr. Bei der Räumung kam es dann zu zahlreichen Fällen von Freiheitsentzug.

Auch Sie wurden festgenommen. Was wirft man Ihnen vor?

Mir wurde am Ende wie vielen anderen »schwerer Landfriedensbruch« zur Last gelegt, obwohl klar ersichtlich war, dass ich mich lediglich im Rahmen meiner anwaltlichen Tätigkeit in dem Institut aufhielt und dies auch von dem Präsidium explizit geduldet war. Erst wusste die Polizei auch gar nicht, warum sie mich festnahm. Der Vorwurf wurde bislang noch nicht zurückgenommen. Er ist aber so sehr an den Haaren herbeigezogen, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass irgendein Staatsanwalt so etwas ernsthaft verfolgt. Das gilt übrigens auch für die anderen Studierenden, die diesen Vorwurf erhalten haben.

Wie lautet Ihre rechtliche Einschätzung dieses Vorgehens?

Versammlungsfreiheit und Meinungsfreiheit bedeuten insbesondere das Recht auf Dissens, auf abweichende Meinung. Wie bei den Tausenden Festnahmen auf palästinasolidarischen Demonstrationen, wie bei dem Verbot des Palästina-Kongresses und bei der Räumung der Besetzungen an der FU und der HU – die Exekutive definiert zunehmend im Lichte einer politisch definierten »Staatsräson«, was geäußert werden darf und was nicht. Dabei geht sie entgegen der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts nach dem Grundsatz »Im Zweifel gegen die Meinungsfreiheit« vor. Damit wird ein Klima der Einschüchterung und Repression gegen politisch nicht gewünschte Positionen erzeugt. Das ist gefährlich.

Benjamin Düsberg ist seit 2015 Strafverteidiger in Berlin und Mitglied im Republikanischen Anwältinnen- und Anwälteverein sowie in der Vereinigung Berliner Strafverteidiger*innen

Großes Kino für kleines Geld!

75 Augaben für 75 €

Leider lässt die Politik das große Kino vermissen. Anders die junge Welt! Wir liefern werktäglich aktuelle Berichterstattung und dazu tiefgründige Analysen und Hintergrundberichte. Und das zum kleinen Preis: 75 Ausgaben der gedruckten Tageszeitung junge Welt erhalten Sie mit unserem Aktionsabo für nur 75 €!

Nach ablauf endet das Abo automatisch, Sie müssen es also nicht abbestellen!

Ähnliche:

  • Bei der Räumung der Humboldt-Universität am vergangenen Donnerst...
    31.05.2024

    Prügel für Journalisten

    Reporter der Berliner Zeitung bei Räumung der besetzten Humboldt-Universität von Polizei krankenhausreif geschlagen

Regio: